Kosten
Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Mein Honorar wird gemäß der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und entspricht dem 2,79-fachen Satz, in Ausnahmefällen dem 3,5-fachen Satz. Abgerechnet wird jeweils zur Monatsmitte durch die Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr. Dafür ist eine Einwilligungserklärung/Schweigepflichtsentbindung erforderlich, die im Vorfeld heruntergeladen und ausgefüllt zum ersten Termin mitgebracht werden kann.
Coaching (60 min, 120 €), Supervision (90 min, 160 €) und Paarberatung (90 min, 140 €) gehören nicht zu den ärztlichen Leistungen und werden daher nicht erstattet. Für ein Genogramm mit der Beantwortung einer Frage allein berechne ich 180 €.
Die Kosten einer Psychotherapie können auch selbst getragen werden. Mein Honorar wird dabei gemäß der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und entspricht dem 2,79-fachen Satz, in Ausnahmefällen dem 3,5-fachen Satz. Die Preise für die nicht-ärztlichen Leistungen betragen: 120 € für 60 min Coaching, 160 € für 90 min Supervision, 140 € für 90 min Paarberatung, 180 € für ein Genogramm mit der Beantwortung einer einzelnen Frage und 150 € für die Selbsterfahrung für angehende Fachärzte.
Kosten für Selbstzahlende
Kosten für gesetztlich Versicherte
Da ich eine Privatpraxis führe, ist es mir leider nicht möglich, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Es gibt jedoch das sog. Erstattungsverfahren. Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, welche Anforderungen diesbezüglich gestellt werden und wie die Abrechnung erfolgt. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Coaching, Supervision sowie Paarberatung gehören ohnehin nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen und müssen selbst übernommen werden.